Zunächst argumentiert die Staatsanwaltschaft, das Strafgerichtspräsidium habe jugendliche Testkäufer zu Unrecht als Polizeiangehörige bewertet. Die Testkäufe würden vom Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft bzw. in Delegation vom Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft in Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags selbständig durchgeführt und erfolgten zwar im generellen Wissen, aber nicht mit ausdrücklicher Zustimmung oder gar auf Anordnung der Untersuchungsbehörden. Diese hätten keine Kenntnis von den einzelnen Einsätzen.