Zusätzlich geht sie offenbar davon aus, dass das öffentliche Interesse an der Verfolgung und Bestrafung der Täterschaft bei jeder Straftat gleich gross ist, was ebenfalls offensichtlich nicht stimmt. Damit geht auch ihre Interessen- und Rechtsgüterabwägung fehl, denn einerseits wird bezüglich Alkoholtestkäufen das öffentliche Interesse über- und anderseits das private Interesse unterbewertet.