In den Urteilen 6B_743/2009 und 6B_837/2009 vom 8. März 2010 setzte sich das Bundesgericht mit der in der Lehre geäusserten Kritik an dieser weiten Auslegung des Begriffs der verdeckten Ermittlung vertieft auseinander. Es verwarf die Konzeption einer Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Ermittlung mit der Begründung, das BVE enthalte keine hinreichend klare Grundlage für die Auffassung, dass eine einfache verdeckte Ermittlung vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sei (BGE 6B_743/2009 vom 8. März 2010, E. 3.1; BGE 6B_837/2009 vom 8. März 2010, E. 3.2).