Eine Definition des Begriffs der verdeckten Ermittlung fehle im Gesetz. In einem wohl noch nicht abgeschlossenen und vom Bundesgericht teilweise mitgetragenen terminologischen Prozess werde zur Zeit mehrheitlich zwischen der qualifizierten verdeckten Ermittlung im Sinne des BVE sowie der einfachen verdeckten Ermittlung ausserhalb des Anwendungsbereichs des BVE unterschieden.