4. Das Kantonsgericht hat sich in seinem Urteil vom 10. Februar 2009 (KG ZS vom 10. Februar 2009 i.S. Staatsanwaltschaft BL gegen T.K., 100 08 1148, vgl. BLKGE 2009 I Nr. 20) bereits einlässlich mit der Frage befasst, ob ein Jugendlicher, der im Auftrag des Pass- und Patentbüros Basel-Landschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb Alkohol zu kaufen versucht, als verdeckter Ermittler im Sinne des BVE zu qualifizieren ist. Es stützte sich dabei auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und entschied, dass dies der Fall sei, weshalb ein Beweisverwertungsverbot greife.