Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder Die Angeklagte verkaufte am 1. April 2009 im Betrieb X. (…) einem jugendlichen "Testkäufer" im Alter von 15 Jahren, geboren am 22. Juni 1993, ohne vorgängige Ausweiskontrolle eine Flasche Vodka Red Liqueur (70 cl, ca. 21% Vol. Alkohol). Die Angeklagte wusste um den generell gefährdenden Einfluss von Alkohol auf die Gesundheit sowie um dessen potenzierte Gefährlichkeit für Kinder und deren heranwachsenden Organismus.