Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 8. März 2011 (100 10 1242) Die Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter verdeckter Ermittlung ist abzulehnen, so dass das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die verdeckte Ermittlung (BVE) auch auf Alkoholtestkäufe durch Jugendliche anwendbar ist (E. 5). Testkäufe fallen somit unter die bundesgerichtliche Definition einer verdeckten Ermittlung nach BVE. Jugendliche Testkäufer sind als Polizeiangehörige im Sinne des BVE zu qualifizieren (E. 6). Alkoholtestkäufe bewirken einen Eingriff in die Willensfreiheit und die Verfahrensrechte der betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer.