Nur wenn die Zustellung ausnahmsweise primär durch die Organe der Polizei erfolgt, beispielsweise in denjenigen Fällen, in welchen von vornherein keine Zustelladresse bekannt und deshalb keine postalische Zustellung möglich ist, hat dies eine fristauslösende Wirkung. Würde man davon ausgehen, dass ein Anspruch des Betroffenen auf eine polizeiliche Zustellung bestünde, wenn er seine Post nicht entgegen genommen bzw. innert Frist kontrolliert hat, und mit dieser zweiten Zustellung durch die Polizei wäre eine neue Frist verbunden, würden gerade diejenigen Betroffenen besser gestellt, welche sich nicht um ihre prozessualen Pflichten kümmern, was weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der