71], mit dem Versuch, ihn am 26. November 2008 telefonisch zu erreichen [act. 73], mit der Ausschreibung im Ripol am 28. November 2008 [act. 79], revoziert am 2. Februar 2009 nachdem sein Aufenthalt bekannt war sowie mit seiner Akteneinsicht ebenfalls am 2. Februar 2009 [act. 77]), bis ihm der Strafbefehl vom 4. März 2009 nach erfolglosem postalischem Zustellversuch am 21. März 2009 via seinen Vater zugestellt wurde, worauf der Angeklagte am 1. April 2009 Einsprache erhob. Der Angeklagte befand sich somit in einem hängigen Strafverfahren und musste jederzeit mit der Zustellung eines gerichtlichen Entscheides durch das Strafgericht rechnen.