Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Akten, dass der Angeklagte anlässlich der Einvernahme vor dem Statthalteramt Liestal vom 15. Mai 2008 darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Untersuchungsverfahren kurz vor dem Abschluss stehe (act. 35) und dass das Statthalteramt des Weiteren während des laufenden Verfahrens wiederholt und mit unterschiedlichem Erfolg versucht hat, den Kontakt zum Angeklagten herzustellen (so mit eingeschriebenem Brief vom 28. Oktober 2008 [act. 57], mit dem Hinterlassen einer Nachricht auf der Combox seines Mobiltelefons am 20. November 2008 [act. 71], mit dem Versuch, ihn am 26. November 2008 telefonisch zu erreichen [act.