Strafprozessrecht Zustellfiktion Sachverhalt Mit Strafbefehl des Statthalteramtes Liestal vom 4. März 2009 wurde B. R. der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit von vier mal vier Stunden, total 16 Stunden, anstelle einer Busse von CHF 400.-- (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen für die Busse) verurteilt. Des Weiteren wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 345.-- und eine Urteilsgebühr von CHF 100.-- auferlegt. Dieser Strafbefehl wurde dem Beurteilten per eingeschriebener Sendung zugeschickt.