Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 17. November 2009 (100 09 795) Die Zustellfiktion regelt in allgemeiner und verbindlicher Weise die Frage, in welchem Zeitpunkt Verfügungen und Entscheide, die mit eingeschriebener Post oder als Gerichtsurkunden spediert werden, als zugestellt zu gelten haben. Wird eine Sendung nicht innerhalb der siebentägigen Abholfrist abgeholt, so wird angenommen, dass sie am letzten Tag dieser Frist zugestellt wurde. Für die Anwendung der Zustellfiktion verlangt die Rechtsprechung, dass der Adressat mit einer "gewissen Wahrscheinlichkeit" annehmen kann bzw. damit "rechnen muss", dass ihm ein behördlicher Akt zugestellt wird.