Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 17. November 2009 (100 09 772) Zivilgesetzbuch Nichtberücksichtigung von Ergänzungsleistungen als Einkommen bei der Ehegattenunterhaltsberechnung Ergänzungsleistungen des unterhaltspflichtigen Ehegatten dürfen bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht zu dessen Einkommen hinzugerechnet werden, weil sonst der unterhaltsberechtigte Ehegatte in den Genuss von Ergänzungsleistungen des unterhaltspflichtigen gelangt. Da im Falle beidseitiger Bedürftigkeit getrennt lebender Ehegatten gemäss Art. 1 Abs. 1 ELV i.V.m. Art. 2 Abs. 1