Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafrecht, schliesst sich dieser Auffassung an. Bei der Berechnung des Existenzminimums wird gemäss den massgeblichen Richtlinien für die alleinstehende Person jeweils der volle monatliche Grundbetrag und für diejenige, die mit jemandem in Hausgemeinschaft lebt, ein reduzierter Ansatz berücksichtigt. Ebenso ist bei der Berechnung der Wohnkosten anteilsmässig vorzugehen. Das Unterhaltsrecht orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, weshalb bei der Festlegung einer Unterhaltsrente auch die Einsparungen durch gemeinsames Wohnen zu berücksichtigen sind.