Das Bezirksgericht erwog dazu, der Ehemann habe anlässlich der Eheschutzverhandlung vom 13. Januar 2009 ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass er seit Juli 2008 die von ihm bewohnte Wohnung nicht mehr alleine, sondern zusammen mit seiner gegenwärtigen Lebenspartnerin bewohne. Auch wenn seine momentane Lebenspartnerin dabei offenbar auf der Suche nach einer eigenen Wohnung sei, rechtfertige es sich, zumindest den zurzeit zu bezahlenden Mietzins von CHF 1'190.00 pro Monat lediglich im Umfang von CHF 600.00 pro Monat zu berücksichtigen. Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafrecht, schliesst sich dieser Auffassung an.