Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 6. Oktober 2009 (100 09 168) Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt im Rahmen des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; SR 0.211.231.01) nicht. Wechselt das minderjährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt während eines laufenden Verfahrens, so verliert die bisher zuständige Behörde ihre Zuständigkeit. Welche Schutzmassnahmen vom Übereinkommen erfasst werden, sagt der Text nicht aus.