4 SchKG, E. 3). Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Arrestverfahren Sachverhalt A. Auf entsprechendes gemeinsames Begehren von J. C.-P. (heute: J. Z.) und dem Staat S., vertreten durch das Oberamt Region S., Alimentenwesen, legte der Bezirksgerichtspräsident Liestal mit Arrestbefehl vom 16. Juli 2009 auf die im Eigentum von M. C. befindliche Liegenschaft Parzelle Nr. 5960 des Grundbuchs Pratteln Arrestbeschlag für eine Forderungssumme von CHF 109'519.00; für den Arrestgrund wurde auf Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG verwiesen. B. Die von M. C. gegen diesen Arrestbefehl erhobene Einsprache wies der Bezirksgerichtspräsident Liestal mit Urteil vom 05. November 2009 ab.