Aufgrund dieser dokumentierten Verletzungen und der Ohnmacht des Opfers muss davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte mit einer grossen Wucht in das Gesicht des Opfers getreten hat. Wer jedoch eine solch massive Gewalt gegen den Kopf bzw. das Gesicht eines Menschen ausübt, muss damit rechnen und nimmt daher zumindest in Kauf, das Opfer schwer zu verletzen. Es muss als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass aufgrund der Empfindlichkeit der gesamten Kopfregion grundsätzlich jeder Tritt mit einer gewissen Wucht schwere Verletzungen hervorrufen kann.