, 1005 ff., 1049 ff., 2741 ff., Protokoll Kantonsgericht), womit davon auszugehen ist, dass der Angeklagte am 28. Mai 2006 früh am Morgen ca. um 04:00 Uhr in der Nähe der Turnhalle in S. im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen P. A. und J. W. dem auf J. W. knienden und diesen fixierenden bzw. schlagenden P. A. einen Fusstritt ins Gesicht verpasst und diesem dadurch einen Nasenbeinbruch, eine Zahnfraktur am Unterkiefer und zwei Rissquetschwunden am Hinterkopf zugefügt hat (vgl. das ärztliche Zeugnis von Dr. med. M. B., Facharzt FMH Innere Medizin in B., vom 8. Juni 2006;