dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Erwägungen 1. ( … ) 2.1 Hinsichtlich des Falles 8 (versuchte schwere Körperverletzung, eventualiter einfache Körperverletzung) führt die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Appellation aus, der Angeklagte habe im Rahmen der Einvernahmen mehrfach ausgesagt, er habe mit dem Tritt gegen den Kopf von P. A. gezielt. Erst vor Gericht habe er angegeben, dass er den Oberkörper des Geschädigten habe treffen wollen.