Schliesslich wurden diverse Zivilforderungen auf den Zivilweg verwiesen und mehrere beschlagnahmte Checks und Gelder zurückgegeben. Gegen dieses Urteil erklärten sowohl die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 28. Mai 2009 als auch der Angeklagte mit Eingabe vom 2. Juni 2009 die Appellation, wobei der Angeklagte mit Schreiben vom 7. Dezember 2009 sein Rechtsmittel wieder zurückzog. Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrer Appellationsbegründung vom 2. November 2009 die folgenden Anträge: