51 StGB sowie Art. 106 StGB. Demgegenüber wurde der Angeklagte in den Fällen 8 (vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung bzw. der einfachen Köperverletzung), 10b und 11 (vom Vorwurf der falschen Anschuldigung), 14 (vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne des Verkaufs), 15 (vom Vorwurf des versuchten Raubes), 19 (vom Vorwurf des mehrfachen, teilweise versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten), 21 (vom Vorwurf des Betruges und der Erpressung), 22 (vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Nötigung) und 23 (vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne des Handelns) freigesprochen.