Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 20. Mai 2009 wurde der Angeklagte B. I. der mehrfachen Tätlichkeit, des mehrfachen, teilweise versuchten und teilweise geringfügigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, der versuchten Nötigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des mehrfachen Fahrens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne des Eigenkonsums schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren und unter Anrechnung der vom 4. bis zum 9. Januar 2006, vom 15. bis zum