17 Abs. 2 ARV1) sowie Art. 68 Ziff. 1 StGB a.F. der mehrfachen Widerhandlung gegen die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen schuldig zu sprechen und zu einer Busse von CHF 1'000.-- zu verurteilen ist. Vom Vorwurf des Verstosses gegen Art. 21 Abs. 1 und 2 ARV1 und Art. 21 Abs. 4 ARV1 a.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 ARV1 ist der Appellant hingegen freizusprechen. Die Appellation ist somit in diesem Sinn teilweise gutheissen. 5. Kosten und Entschädigung ( … ) KGE ZS vom 27. Oktober 2009 i.S. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen P.D. (100 08 737/STS)