Wahrheitswidriges Ausfüllen des Einlageblatts | -- | -- | 15 | -- | -- | -- | -- | | Unvollständiges Ausfüllen des Einlageblatts | 12 | -- | 18 | -- | 17 | 9 | 12 | Die Kontrolle der Datenblätter durch das KIGA erstreckte sich über einen Zeitraum von knapp acht Wochen und erfolgte nicht bloss stichprobeweise. Bei den festgestellten Widerhandlungen handelt es sich somit nicht um in Ausnahmesituationen begangene Einzelfälle. Zudem wurde der Appellant bereits am 12. Juni 1998 wegen Verletzung einschlägiger Widerhandlungen gegen die ARV1 vom KIGA verwarnt (act. 5 ff. der Strafgerichtsakten Nr. xxx).