Erwägungen 1. Formelles ( … ) 2. Tatsächliches und Rechtliches 2.1 ( … ) 2.2 ( … ) 2.3 Dulden von Verletzungen der Chauffeure gegen die ARV1 2.3.1Der Appellant brachte vor, die Vorinstanz habe richtig festgehalten, dass er die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit vornehme und seinen Arbeitgeberpflichten nachkomme. Er lasse nämlich die Tachoscheiben durch die X. AG auswerten. Die Auswertungen erfolgten jedoch erst zwei bis vier Wochen nach den Fahrten, da die Chauffeure die Einlageblätter während zwei Wochen in Deutschland mitführen müssten. Es dauere deshalb bis zu einem Monat, bis er die Auswertungen erhalte.