Mit Urteil vom 16. Juli 2009 hob das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts vom 15. Dezember 2008 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. G. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheint der Appellant mit seinem Rechtsvertreter und ersucht um Erteilung der unentgeltlichen Prozessführung. Erwägungen 1. Formelles ( … ) 2. Tatsächliches und Rechtliches 2.1 ( … ) 2.2 ( … ) 2.3 Dulden von Verletzungen der Chauffeure gegen die ARV1 2.3.1Der Appellant brachte vor, die Vorinstanz habe richtig festgehalten, dass er die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit vornehme und seinen Arbeitgeberpflichten nachkomme.