Das von ihm genannte Motiv einer Drittperson, ihm damit schaden zu wollen, erscheint geradezu absurd, stünde doch der dafür betriebene Aufwand und die Gefahr, entdeckt zu werden, in keinem Verhältnis zum angeblichen Schädigungsmotiv und würde doch dafür bereits die Anpflanzung einiger weniger Hanfpflanzen auf dem Feld eines Dritten mit anschliessender anonymer Anzeige ausreichen. Insbesondere ergäbe es keinen Sinn, zu diesem Zweck gleich zwei nebeneinander liegende Flächen mit Hanf zu bebauen. Das Bestehen persönlicher Feindseligkeiten im Dorf liefert dafür jedenfalls keine Erklärung. Zudem ist gerichtsnotorisch, dass Hanf häufig parallel in Indoor- und Outdooranlagen gepflanzt wird.