Erwägungen 1. -2. ( … ) 3. Der Angeklagte bestreitet, von den Hanffeldern Kenntnis gehabt zu haben. Bei der Vernichtung des am 15.09.2005 entdeckten Hanffeldes haben die Polizeibeamten das andere, etwa 20 m entfernt liegende Maisfeld nicht gesehen und auch nicht riechen können, weil sie vornehmlich den Geruch der von ihnen ausgerissenen Hanfpflanzen gerochen haben. Bemerkt wurde das zweite Hanffeld aufgrund des Hanfgeruchs von einem Spaziergänger, der anschliessend der Polizei einen anonymen Hinweis gab, was zur Vernichtung des zweiten Hanffeldes am 10.10.2005 durch die Polizei führte. Der Angeklagte als Konsument von Cannabisprodukten kennt den Geruch von Hanf.