somit hätten aus den bei dem Angeklagten beschlagnahmten Hanfpflanzen 72 Kilogramm Marihuana gewonnen werden können. Ein Kilogramm hat einen Wert von ca. Fr. 5'000.--. Wird das Marihuana über die Gasse grammweise verkauft, kostet ein Gramm Fr. 10.--. Die beim Angeklagten beschlagnahmten Hanfstauden hätten also einen Wert zwischen Fr. 360'000.-- und Fr. 720'000.-- gehabt, je nachdem ob es kiloweise oder in Minigrips verkauft worden wäre. B. Mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums vom 28.01.2008 wurde der Angeklagte von der Anklage der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen.