Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 07.03.2007 lautete u.a. wie folgt: Einfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz von Juni 2005 bis am 10.10.2005: Der Angeklagte pflanzte ca. im Juni 2005 auf der Parzelle X in Y zwei Hanffelder mit 250 und 470 Hanfpflanzen an. Diese Landparzelle gehört dem Angeklagten und dessen Mutter. Die Bewirtschaftung dieser Parzelle erfolgt durch den Angeklagten. Die angebauten Hanfplantagen versteckte der Angeklagte zwischen den Maisfeldern. Die Aufzucht dieser stark THChaltigen Pflanzen diente ausschliesslich der Gewinnung von Marihuana.