Ganz im Gegenteil führen die beiden Werbeinserate dazu, dass der Konsument den regulären Preis auf klare, einfache und transparente Weise mit dem verbilligten Preis vergleichen kann. Das vom Appellanten gewählte Vorgehen wird damit dem Anliegen der Preisbekanntgabeverordnung, wonach Preise klar und miteinander vergleichbar sein und irreführende Preisangaben verhindert werden sollen (Art. 1 PBV), viel besser gerecht als die Angabe eines prozentualen Reduktionssatzes. Die am Zweck der Rechtsnorm orientierte Auslegung des Begriffs "Reduktionssatz" gemäss Art.