Unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Falles ist dies jedoch klarerweise nicht notwendig, denn von der Reduktion betroffen sind nur drei Produkte, deren gegenwärtiger Preis zudem, wie erwähnt, den Konsumenten ohnehin bereits bekannt ist. Die Angabe eines Reduktionsbetrags stellt in diesem Kontext somit nicht nur keine Täuschung dar, sondern erscheint gegenüber der Angabe eines Prozentsatzes sogar als deutlich zweckmässigere Variante der Preisbekanntgabe.