In gleicher Weise lässt sich sagen, dass bei einer einheitlichen prozentualen Reduktion die jeweilige Vergünstigung in Franken und Rappen variiert. Des Weiteren mag zutreffen, dass ein Prozentbetrag den Konsumenten hilft, einen Überblick zu erhalten, wenn ein ganzes Sortiment verbilligt wird. Unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Falles ist dies jedoch klarerweise nicht notwendig, denn von der Reduktion betroffen sind nur drei Produkte, deren gegenwärtiger Preis zudem, wie erwähnt, den Konsumenten ohnehin bereits bekannt ist.