Das Strafgericht geht somit - in Übereinstimmung mit dem SECO - davon aus, dass mit einem "gleichen Reduktionssatz" nur die identische proportionale Ermässigung für sämtliche erfassten Produkte gemeint ist. 5.1 Die Verordnung ist (wie ein Gesetz) in erster Linie aus sich selbst heraus, das heisst nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie den ihr zu Grunde liegenden Wertungen auf der Basis einer teleologischen Verständnismethode auszulegen. Auszurichten ist die Auslegung auf die ratio legis. Diese soll das Gericht allerdings nicht nach den subjektiven Wertvorstellungen der Richter ermitteln, sondern nach den Vorgaben von Gesetz- und Verordnungsgeber.