Dieser ist zudem beziffert, da er das genaue Ausmass der Reduktion in Rappen nennt. Es liegt demnach ein bezifferter Hinweis auf Preisreduktionen im Sinne des Art. 17 PBV vor. Dagegen ist fraglich und im Folgenden zu prüfen, ob die Preisreduktion von 3 Rappen pro Liter einen Reduktionssatz im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Satz 2 PBV darstellt. Das Strafgericht kam zum Schluss, in diesem Kontext müsse zwischen Reduktionssatz und Reduktionsbetrag unterschieden werden. Dabei stützte es sich offenbar massgeblich auf ein Merkblatt des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) "Reduktionssatz und Reduktionsbetrag" (http://www.seco.admin.ch ? Themen ? Spezialthemen ? Preisbekanntgabe ?