Auslegung des Begriffs "Reduktionssatz". Im Bereich von Treibstoffpreisen umfasst der Begriff "Reduktionssatz" auch einen in Franken und Rappen angegebenen "Reduktionsbetrag". Dies führt dazu, dass die Angabe eines Reduktionsbetrags von 3 Rappen pro Liter auf Benzin und Diesel auch ohne Preisbekanntgabe zulässig ist (Art. 1-3 UGW, Art. 24 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 1 PBV, Art. 13 PBV, Art. 17 PBV; E. 4, E. 5.1, 5.3 und 5.4). Strafrecht Unlauterer Wettbewerb / Preisbekanntgabepflicht Sachverhalt