Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 2. Juni 2009 (100 08 1211) Die Bestimmungen über die irreführende Preisbekanntgabe gelten auch für die Preisbekanntgabe in der Werbung. Für bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen gilt die Pflicht zur Preisbekanntgabe und zur Spezifizierung. Davon ausgenommen sind Hinweise auf mehrere Produkte, verschiedene Produkte, Produktegruppen oder Sortimente, soweit für sie der gleiche Reduktionssatz gilt. (Art. 16 Abs. 1 UWG, Art. 17 UWG, Art. 24 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 1 PBV, Art. 2 Abs. 1 lit. d PBV, Art. 15-18 PBV; E. 3). Auslegung des Begriffs "Reduktionssatz".