Demnach ist auch die dritte Voraussetzung erfüllt. 2.3.7 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sämtliche Merkmale einer verdeckten Ermittlung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zum BVE vorliegen. Der im Auftrag des Pass- und Patentbüros Basel-Landschaft erfolgende Erwerb von alkoholischen Getränken durch eine jugendliche Testkäuferin ist somit als verdeckte Ermittlung gemäss Art. 1 BVE zu qualifizieren. 2.4.1 Verdeckte Ermittlung darf nur zur Verfolgung bestimmter, in Art. 4 Abs. 2 BVE aufgeführter Straftaten (sog. Katalogtaten) eingesetzt werden. Die Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz nach § 29 Abs. 1 lit.