Damit wäre aber nicht zu vereinbaren, wenn das BVE für die Bagatelldelikte des kantonalen Übertretungsstrafrechts keine Geltung hätte. Nach alledem ist von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des BVE auf das kantonale Übertretungsstrafverfahren auszugehen, was zur Folge hat, dass kein Raum bleibt für verdeckte Ermittlungen ausserhalb des BVE und zur Durchsetzung kantonalen Übertretungsstrafrechts. 2.3.1 Im Folgenden ist deshalb zu prüfen, ob eine Jugendliche, die im Auftrag des Pass- und Patentbüros Basel-Landschaft in einem Tankstellenshop Alkohol zu kaufen versucht, als verdeckte Ermittlerin im Sinne des BVE zu qualifizieren ist.