WOLFGANG WOHLERS, Das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung, Zeitschrift für Schweizerisches Recht, Bd. 124, 2005, 219 ff., 221). Diese wird die kantonalen Strafprozessordnungen gesamthaft ablösen, wobei sie namentlich auch für das Verfahren des kantonalen Übertretungsstrafrechts gelten wird (e contrario Art. 127 Abs. 5 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, BBl 2007, 6977 ff., 7014). Auch aus systematischen Überlegungen ist somit von einem umfassenden Anwendungsbereich des BVE auszugehen.