GgG zu einer Busse von Fr. 50.-. Das Strafgericht betrachtete als nachgewiesen, dass T.K. als Angestellte eines Tankstellenshops einem 15 Jahre und 8 Monate alten Mädchen 6 Dosen a 5 dl Bier verkauft habe. Die Käuferin habe dabei im Auftrag des Pass- und Patentbüros Basel-Landschaft gehandelt, das - gestützt auf § 26 Abs. 4 GgG - regelmässig mit Jugendlichen Alkoholtestkäufe durchführe, um zu kontrollieren, ob Alkohol an Jugendliche unter 18 bzw. 16 Jahren verkauft werde. Mit Eingabe vom 12. September 2008 erklärte T.K. die Appellation gegen das Urteil des Strafgerichts vom 1. September 2008. Erwägungen 1. ( … )