Das strafbare Verhalten gemäss den §§ 15 Abs. 2 Satz 2 und 29 Abs. 1 lit. b Gastgewerbegesetz (GgG, SGS 540) bildet die Unterlassung, sich in Zweifelsfällen über das Alter der Käuferin zu vergewissern. Ob ein Zweifelsfall gegeben ist oder nicht, beurteilt sich nach dem äusseren Erscheinungsbild der Käuferin im Tatzeitpunkt (E. 3.3). Strafprozessrecht Testkäufe von alkoholischen Getränken durch Jugendliche Sachverhalt Das Strafgericht Basel-Landschaft erklärte T.K. mit Urteil vom 1. September 2008 der Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz schuldig und verurteilte sie in Anwendung von § 29 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 15 Abs. 2 GgG zu einer Busse von Fr. 50.-.