Eine Umlegung der Landerwerbskosten alleine nach der überbauten Fläche wäre daher gerade bei einer Quartierplanüberbauung nicht nachvollziehbar. 5.8 Wie sich aus den Akten entnehmen lässt, wurden auch bei der vorliegend zur Diskussion stehenden Überbauung diverse Ziele, die mit der Quartierplanung umgesetzt werden sollen, realisiert. So gibt es einfamilienhausähnlich konzipierte Bauten und Wohnblöcke, in denen sich Ateliers sowie unterschiedlich grosse Zwei- bis Fünf-Zimmerwohnungen befinden. Aus dem vom Appellaten ebenfalls eingereichten Plan Nr. 1102 zur Umgebung EG