Ganz besonders soll dieses Ziel aber durch die Förderung sowohl der Privatsphäre als auch der Gemeinschaft, durch die Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Begegnungsplätzen und kulturellen Einrichtungen, Kinderspielplätzen, Spielwiesen und ähnlichem, erreicht werden. Diese öffentlichen Räume, wie auch die Erschliessung der Überbauung dienen allen Quartierbewohnern gleichsam. Im Gegensatz zu den eigentlichen, in der Regel sehr verdichtet angelegten Bauten beanspruchen diese Räume viel Land. Eine Umlegung der Landerwerbskosten alleine nach der überbauten Fläche wäre daher gerade bei einer Quartierplanüberbauung nicht nachvollziehbar.