CHF 6'524'963.90 (3'025'941.35 + 3'547'631.50 - 48'608.95) resp. auf die Wohnung der Appellanten umgerechnet CHF 474'103.45 (6'524'963.90 : 1'368.98 x 99.47). Die Bruttorendite beläuft sich bei dieser Berechnung auf 4.8% (22'764.-- x 100 : 474'103.45). Selbst wenn also neben den Gartenflächen die Velounterstände und Geräteschuppen - wie von den Appellanten beantragt - bei der Aufteilung der allgemeinen Erstellungskosten ebenfalls berücksichtigt werden, liegt die Bruttorendite immer noch unter der maximal zulässigen Obergrenze von 5 %.