diese abschliessen, ist das Argument der Appellanten zuzulassen. 5.5 Die Gartenfläche inklusive Velounterstand und Geräteschuppen beläuft sich pro Einfamilienhaus auf etwa 46.89 m 2 . Dies lässt sich aufgrund der Massangaben im zuvor bereits erwähnten Plan Nr. 101 berechnen. Die gesamte bewohnbare Fläche aller Häuser inklusive Gartenflächen mit Velounterständen und Geräteschuppen beträgt damit 20'181.77 m 2 (72 x 46.89 + 16'805.69). Für das Haus B2 ergibt sich demnach ein Anteil an den allgemeinen Erstellungskosten von CHF 3'025'941.35 (44'609'017.50 : 20'181.77 x 1'368.98). Die gesamten Anlagekosten betragen CHF 6'524'963.90 (3'025'941.35 + 3'547'631.50 - 48'608.95) resp.