5.4 Die Appellanten stellen sich in ihrer Antwort vom 27. Oktober 2008 zur Stellungnahme des Appellaten auf den Standpunkt, dass sich aufgrund der neuen Ertragsberechnung immer noch keine rechtsgenügliche individuelle Renditeberechnung ausmachen lasse und bestreiten die errechnete Bruttorendite von 4.7%, ohne sich jedoch im Einzelnen mit der Berechnung der Appellaten auseinanderzusetzen. Konkret beanstanden sie lediglich, dass die Berücksichtigung der Gartenflächen ungenügend sei, weil auf dem Gartengelände der Einfamilienhäuser Velounterstände und Geräteschuppen stünden, die ebenfalls miteinbezogen werden müssten.