keinen Lift verfügt. Die gesamten Anlagekosten für das Haus B2 beliefen sich nach der bezirksgerichtlichen Berechnung auf CHF 7'132'843.05 resp. für die Wohnung der Appellanten mit einer Wohnfläche von 99.47 m 2 auf CHF 518'271.90 (7'132'843.05 : 1'368.98 x 99.47). Bei einem Nettomietzinsertrag pro Jahr für die fragliche Wohnung von CHF 22'764.-- resultierte somit eine Bruttorendite von 4.39% (22'764.-- x 100 : 518'271.90). 5.2 In seiner Stellungnahme vom 29. August 2008 legt der Appellat dem Kantonsgericht eine neue Bruttorenditenberechnung vor, mit der er dem Argument des Bundesgerichts Rechnung tragen will.