Es lägen damit jedenfalls keine konkreten Hinweise darauf vor, dass erhebliche qualitative Unterschiede zwischen den Wohnungen der einzelnen Gebäude der Überbauung bestehen würden. Die Grösse der jeweiligen Liegenschaften reiche für sich genommen nicht aus, um auf einen unterschiedlichen Wert der darin liegenden Wohnungen zu schliessen. Es scheine deswegen nicht geboten, die Kosten des Gesamtobjekts nach Wertquoten zu verteilen. Eine entsprechende Aufteilung wäre überdies auch mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand verbunden, zumal bisher keine Quoten festgelegt worden seien.